Betreuung übertragen: Vertrag behalten, Makler wechseln

Sie müssen Ihre Wohngebäudeversicherung nicht kündigen, um von uns betreut zu werden. Sie geben uns einen Maklerauftrag und eine Vollmacht. Dann übernehmen wir die Betreuung Ihres Vertrags und sagen Ihrem Versicherer Bescheid. Das kostet Sie nichts. Danach sind wir Ihr Ansprechpartner, auch im Schadenfall.

Zuletzt aktualisiert:

  • Keine KündigungIhr Vertrag bleibt, wie er ist.
  • Kostenlos für SieDie Vergütung steckt schon im Beitrag.
  • Eine UnterschriftAuftrag und Vollmacht, fertig.
  • SchadenmanagementSchäden geben Sie einfach bei uns ab.

Was bleibt gleich, was ändert sich?

Bleibt gleich

  • Ihr Vertrag
  • Ihr Versicherer
  • Ihr Beitrag
  • Ihre Bedingungen

Ändert sich

  • Wir sind Ihr Ansprechpartner
  • Schäden laufen über unser Schadenmanagement
  • Briefe vom Versicherer prüfen wir
  • Wir haben Ihren Vertrag im Blick

Wie läuft die Übertragung ab?

  1. Kurz sprechenHaus und Versicherer nennen
  2. Auftrag und Vollmachtstatt Kündigung
  3. Wir informierenIhren Versicherer
  4. Wir prüfen den VertragPasst er, bleibt er.
Mehr erfahrenWeniger anzeigen

Warum ein freier Makler statt Vertreter oder Hotline?

Ein Vertreter arbeitet für eine Versicherung. Ein Makler arbeitet für Sie (§ 59 VVG) und vergleicht viele Angebote am Markt (§ 60 VVG). Für Sie heißt das: Wir stehen auf Ihrer Seite, wenn der Beitrag steigt oder ein Schaden passiert.

Für wen eignet sich die Übertragung?

  • Eigentümer und VermieterVertrag passt, Service nicht
  • GdWE und BeiräteDen Auftrag gibt meist die Verwaltung (§ 9b WEG).
  • Hausverwaltungenmehrere Häuser bündeln
  • Wohn- und Geschäftshäusernach Einzelprüfung
Mehr erfahrenWeniger anzeigen

Mehr für Verwaltungen: ganze Bestände übertragen. Ihr Beitrag wurde gerade erhöht? Dann lesen Sie zuerst Beitragserhöhung einfach erklärt.

Freier Makler. An keine Versicherung gebunden.

Ein Vertreter verkauft die Tarife seiner Versicherung. Wir arbeiten für Sie und vergleichen den Markt. Dazu kommen Sonderkonzepte, die wir eigens für Mehrfamilienhäuser ausgehandelt haben.

MerkmalVertreteran eine Versicherung gebundenVersicherung direkteine GesellschaftMFH24freier Makler
Arbeitet fürdie Versicherungsich selbstSie
AuswahlTarife seiner Gesellschaftnur eigene Tarifeviele Versicherer am Markt
Sonderkonzepte für Mehrfamilienhäusernur was die Gesellschaft hatStandardtarifeigens ausgehandelt
Beitrag steigtbleibt meist im selben HausSie suchen selbstwir suchen die bessere Lösung
Im SchadenfallMeldung, Arbeit bleibt bei IhnenPortal oder Hotlineaktives Schadenmanagement

Vereinfachte Gegenüberstellung typischer Vertriebswege. Rechtsgrundlage: § 59 und § 60 VVG. Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Wir machen nur eins: Wohngebäude.

Viele Vermittler verkaufen fast alles, von der Rente bis zur Handyversicherung. Wir nicht. Wir kümmern uns ausschließlich um die Versicherung von Wohngebäuden. Darum kennen wir uns damit so gut aus.

Viele Vermittler: alles ein bisschen

  • Altersvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeit
  • Kfz
  • Hausrat
  • Haftpflicht
  • Rechtsschutz
  • Reise
  • Handy
  • Tier
  • Geldanlage
  • Wohngebäude

Das Wohngebäude ist dort ein Thema unter vielen.

MFH24: nur dieses eine Thema

Wohngebäude­versicherung für Mehrfamilien­häuser

  • Seit 8 Jahren nichts anderes
  • Sonderkonzepte nur für Mehrfamilienhäuser
  • Eigenes Schadenmanagement für Gebäudeschäden

Häufige Fragen zur Übertragung

Muss ich meine Wohngebäudeversicherung dafür kündigen?

Nein. Der Vertrag bleibt bestehen. Sie erteilen uns einen Maklerauftrag und eine Maklervollmacht; damit übernehmen wir die Betreuung und teilen das Ihrem Versicherer mit.

Ändert sich dadurch mein Beitrag?

Durch die Übertragung der Betreuung allein nicht. Beitrag, Bedingungen und Versicherer bleiben, wie sie sind. Ändern sie sich später, etwa durch eine Anpassung des Versicherers, prüfen wir das für Sie.

Kostet die Übertragung etwas?

Für Sie nicht. Unsere Vergütung ist regelmäßig als Courtage in der Versicherungsprämie enthalten und wird vom Versicherer getragen. Weicht das im Einzelfall ab, sagen wir es Ihnen vorher.

Bekomme ich dann auch das Schadenmanagement?

Ja. Verträge in unserer Betreuung laufen im Schadenfall über unser aktives Schadenmanagement: Sie melden den Schaden, die Organisation übernehmen wir. Ob und in welcher Höhe der Versicherer zahlt, richtet sich weiter nach Ihrem Vertrag.

Wer unterschreibt bei einer GdWE?

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird nach außen von der Verwaltung vertreten (§ 9b WEG). In der Regel erteilt daher die Verwaltung den Auftrag. Ob zusätzlich ein Beschluss sinnvoll ist, besprechen wir mit Verwaltung und Beirat.

Was, wenn sich bei der Prüfung zeigt, dass der Vertrag nicht passt?

Dann sagen wir es Ihnen und zeigen Alternativen, etwa unsere Sonderkonzepte für Mehrfamilienhäuser. Ob Sie wechseln, entscheiden Sie. Behalten Sie den Vertrag, betreuen wir ihn trotzdem.

Kostenfreier Policencheck

Betreuung übertragen

Drei kurze Fragen. Dann rufen wir Sie an. Kostenlos.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Persönlicher Rückruf innerhalb von 24 Stunden
  • Unterlagen erst nach persönlichem Kontakt
  • Ohne Ihre Zustimmung ändert sich nichts

Lieber direkt sprechen? Termin vereinbaren

  1. 1Anliegen
  2. 2Objekt
  3. 3Kontakt
Schritt 1Was ist Ihr Anliegen?
5,00 von 5

49 Bewertungen auf ProvenExpert, 100 % Empfehlungsquote.

Qualität
5,00
Nutzen
5,00
Beratung
5,00
Kundenservice
4,96
Bewertungen ansehen

Bewertungen der Finanzmanufaktur e.K., Stand 1. Oktober 2026. Zur Prüfung der Bewertungen siehe Impressum.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Details finden Sie im Datenschutz. Registrierter Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, Registernummer D-W5QJ-B65FV-38.