Schaden­begleitung: wer hilft bei einem Gebäude­schaden am Mehrfamilien­haus?

Läuft Ihre Gebäudeversicherung über uns, helfen wir Ihnen bei jedem Schaden ohne extra Gebühr: bei der Meldung, bei den Unterlagen und im Gespräch mit dem Versicherer. Bei großen oder strittigen Schäden kommen wir vor Ort.

Zuletzt aktualisiert:

  • Schaden stoppenWasser abdrehen, Dach abdecken
  • Fotos machenbevor etwas weggeräumt wird
  • Sofort meldenWir helfen bei der Meldung.
  • Wir organisierenHandwerker, Termine, Unterlagen

Schaden gerade passiert? Zwei Wege, je nachdem, wo Ihr Vertrag läuft

  • Vertrag läuft über unsSchaden per E-Mail oder Termin melden, wir übernehmen ab sofort.
  • Vertrag läuft woandersErst beim Versicherer melden. Danach prüfen wir, ob wir die Betreuung übernehmen.
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Die Begleitung ohne Gebühr gilt für Verträge in unserer Betreuung. Läuft Ihr Vertrag woanders, melden Sie den Schaden zuerst dort, denn die Frist läuft ab dem Tag, an dem Sie davon wissen. Danach können Sie die Betreuung zu uns übertragen oder den Vertrag prüfen lassen.

Was tun nach einem Wasserschaden oder Sturmschaden? Die ersten Schritte

  1. Schaden begrenzenWasser abdrehen, Strom sichern
  2. Fotos machenkaputte Teile aufheben
  3. Sofort meldenbeim Versicherer, wir helfen
  4. Bescheid gebenMietern und Verwaltung
  5. Reparatur abstimmenerst nach Absprache
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Wobei unterstützen wir im Schadenfall?

  • Schadenmeldungvollständig und nachvollziehbar
  • UnterlagenFotos, Rechnungen, Belege
  • Gespräch mit dem VersichererRückfragen klären wir
  • Vor Ortbei großen oder strittigen Schäden
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Jan Wiesigkstrauch hat in über zehn Jahren mehrere hundert Gebäudeschäden reguliert. Jannik Grätke kommt aus der Gebäudesanierung, verantwortet unser Schadenmanagement und weiß, was hinter einem Schadenbild steckt.

Wer entscheidet, ob der Versicherer zahlt?

Der Versicherer

Er entscheidet nach Ihrem Vertrag. Eine Zahlung kann niemand versprechen, auch wir nicht. Wir sorgen dafür, dass der Schaden vollständig gemeldet ist.

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Gilt die Schadenbegleitung auch für Verträge, die nicht über Sie laufen?

Die Hilfe ohne Gebühr gilt für Verträge, die wir betreuen. Ihr Vertrag läuft woanders? Dann können Sie ihn behalten und nur die Betreuung zu uns übertragen, ohne Kündigung. Ob das in Ihrem Fall geht, klären wir vorher.

Schaden? Sie melden. Wir machen den Rest.

Und wenn etwas passiert: Bei vielen Versicherungen gibt es nur ein Online-Portal, die Arbeit bleibt bei Ihnen. Bei uns geben Sie den Schaden einfach ab.

Versicherung mit Portal

Sie machen alles

Handwerker, Termine, Unterlagen, Rückfragen: alles bleibt bei Ihnen.

MFH24 mit Schadenmanagement

Wir übernehmen die Arbeit

Sie melden und entscheiden. Den Rest erledigen wir.

  1. Schaden meldenSie
  2. Handwerker beauftragenwir
  3. Termine abstimmenwir
  4. Unterlagen sammelnwir
  5. Mit dem Versicherer klärenwir
  6. Fertige Schadenaktewir
  • 15.000+Einheiten betreut das Schadenmanagement
  • 0 €Servicegebühr für Verwaltung und Eigentümer
  • 1fester Ansprechpartner für Ihre Verwaltung

Ihr Ansprechpartner im Schadenmanagement ist Jannik Grätke, die operative Abwicklung übernimmt ein spezialisierter Partner. Es gilt für alle Verträge in unserer Betreuung, auch wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag behalten und nur die Betreuung zu uns übertragen. Kein Notdienst; die Arbeiten machen Fachbetriebe. Reparatur, Selbstbehalt und Zahlung richten sich nach Ihrem Vertrag.

Wir machen nur eins: Wohngebäude.

Viele Vermittler verkaufen fast alles, von der Rente bis zur Handyversicherung. Wir nicht. Wir kümmern uns ausschließlich um die Versicherung von Wohngebäuden. Darum kennen wir uns damit so gut aus.

Viele Vermittler: alles ein bisschen

  • Altersvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeit
  • Kfz
  • Hausrat
  • Haftpflicht
  • Rechtsschutz
  • Reise
  • Handy
  • Tier
  • Geldanlage
  • Wohngebäude

Das Wohngebäude ist dort ein Thema unter vielen.

MFH24: nur dieses eine Thema

Wohngebäude­versicherung für Mehrfamilien­häuser

  • Seit 8 Jahren nichts anderes
  • Sonderkonzepte nur für Mehrfamilienhäuser
  • Eigenes Schadenmanagement für Gebäudeschäden

Häufige Fragen zum Schadenfall

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?

Unverzüglich, sobald Sie davon wissen (§ 30 VVG). Konkrete Fristen und Wege nennen die Bedingungen Ihres Vertrags. Melden Sie lieber früh und reichen Sie Unterlagen nach, als die Meldung aufzuschieben.

Darf ich vor der Besichtigung reparieren lassen?

Notmaßnahmen, die einen größeren Schaden verhindern, sind sogar Pflicht (§ 82 VVG), etwa Wasser abstellen oder ein Dach provisorisch abdichten. Die eigentliche Reparatur stimmen Sie besser vorher mit dem Versicherer ab und dokumentieren den Zustand mit Fotos.

Kostet die Schadenbegleitung etwas?

Nicht für Verträge, die wir betreuen oder vermittelt haben: Dort unterstützen wir ohne zusätzliche Servicegebühr bei Meldung, Unterlagen und Kommunikation mit dem Versicherer.

Kommen Sie bei jedem Schaden vor Ort?

Nein. Bei größeren oder strittigen Schäden fahren wir zum Objekt und nehmen an der Besichtigung mit dem Regulierer teil. Kleinere Schäden regeln wir digital und telefonisch, weil es schneller geht.

Garantieren Sie, dass der Versicherer zahlt?

Nein. Ob und in welchem Umfang ein Schaden versichert ist, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen. Eine Schadenzahlung kann nicht garantiert werden.

Kostenfreier Policencheck

Vertrag in die Betreuung geben

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  • Kostenlos und unverbindlich
  • Persönlicher Rückruf innerhalb von 24 Stunden
  • Unterlagen erst nach persönlichem Kontakt
  • Ohne Ihre Zustimmung ändert sich nichts

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