Sturm- und Hagelschaden am Mehrfamilien­haus: Was zahlt die Versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturm- und Hagelschäden am Gebäude, wenn der Wind mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Das sind 62 Kilometer pro Stunde. Versichert sind Schäden an Dach, Fassade, Fenstern und fest verbauten Teilen sowie Folgeschäden, etwa wenn Regen durch das abgedeckte Dach ins Haus läuft.

Nicht versichert sind Sturmflut, Überschwemmung und Schneedruck. Dafür braucht das Haus den Elementarschutz. Nach dem Sturm gilt: Schaden sichern, fotografieren und dem Versicherer schnell melden.

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Ab wann gilt Wind als Sturm für die Versicherung?

Ab Windstärke 8 auf der Beaufortskala, also ab 62 Kilometern pro Stunde. So steht es in den üblichen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung. Ob Ihr Vertrag genau diese Grenze hat, prüfen Sie im Bedingungswerk. Ältere oder abweichende Tarife können andere Regeln haben.

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Die Windstärke am Haus muss nicht immer gemessen worden sein. Lässt sie sich für den Schadenort nicht feststellen, wird Sturm unterstellt, wenn Sie eines von zwei Dingen nachweisen:

  • In der Umgebung hat der Wind andere Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt, oder ähnlich stabile Sachen.
  • Ihr Haus war in einwandfreiem Zustand. Der Schaden kann dann nur durch Sturm entstanden sein.

In der Praxis holt der Versicherer meist Wetterdaten für den Schadentag ein. Sammeln Sie trotzdem selbst Belege: Fotos von Schäden in der Nachbarschaft, Meldungen aus der Presse, Einsätze der Feuerwehr. Das beschleunigt die Regulierung.

Welche Sturm- und Hagelschäden sind versichert?

Versichert sind Schäden, bei denen Sturm oder Hagel direkt auf das Gebäude wirken, und Schäden durch Gegenstände, die der Sturm auf das Haus wirft. Dazu gehören Bäume, Äste, Dachziegel des Nachbarhauses oder lose Bauteile. Hagel ist dabei jeder feste Niederschlag in Form von Eiskörnern.

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Typische Sturm- und Hagelschäden am Mehrfamilienhaus (vereinfacht). Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
SchadenÜblicherweise versichert?
Abgedeckte Dachziegel, beschädigte Dachrinne, KaminJa, direkte Einwirkung von Sturm
Hagel durchschlägt Dachfenster oder beschädigt die FassadeJa, direkte Einwirkung von Hagel
Baum fällt auf Dach oder FassadeJa, der Sturm hat den Gegenstand auf das Haus geworfen
Regen dringt durch das abgedeckte Dach ins HausJa, als Folgeschaden des Sturmschadens
Garage oder Fahrradhaus auf dem Grundstück beschädigtMeist ja, wenn das Nebengebäude mitversichert ist
Regen durch offenes Fenster oder undichte TürNein, außer die Öffnung ist selbst ein Sturmschaden
Keller unter Wasser nach Starkregen, SturmflutNein, nur mit Elementarschutz

Versichert ist das Gebäude mit seinen fest verbauten Teilen, etwa Markisen, Antennen oder Dachaufbauten, soweit sie zum Gebäude gehören. Möbel, Fahrräder und Hausrat der Mieter sind Sache der jeweiligen Hausratversicherung.

Zahlt die Versicherung, wenn Regen durch das kaputte Dach läuft?

Ja. Reißt der Sturm das Dach auf und läuft danach Regen ins Treppenhaus oder in eine Wohnung, ist das ein Folgeschaden. Er ist mitversichert, weil die Öffnung selbst ein Sturmschaden ist. Das gilt für durchnässte Decken, Wände und Böden am Gebäude.

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Anders ist es bei Regen, Hagel oder Schnee, der durch nicht richtig geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen eindringt. Solche Schäden sind üblicherweise ausgeschlossen. Erinnern Sie Mieter deshalb vor angekündigten Unwettern daran, Fenster und Dachluken zu schließen.

Wer zahlt, wenn ein Baum vom Nachbargrundstück fällt?

Zunächst Ihre eigene Gebäudeversicherung. Sie zahlt Schäden durch Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft. Woher der Baum kam, spielt für den Anspruch keine Rolle.

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Ob der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung am Ende etwas tragen muss, ist eine Haftungsfrage. Sie hängt davon ab, ob der Baum erkennbar krank oder vernachlässigt war. Das prüft im Zweifel Ihr Versicherer nach der Regulierung. Für Sie zählt: Den Schaden bei der eigenen Gebäudeversicherung melden, nicht erst beim Nachbarn.

Wo endet Sturm und beginnt Elementarschaden?

Sturm und Hagel sind in der normalen Wohngebäudeversicherung enthalten. Sturmflut, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und Lawinen sind es nicht. Diese Gefahren deckt nur der Elementarschutz, oft „weitere Naturgefahren“ genannt.

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Gerade bei Herbst- und Winterstürmen kommt beides zusammen: Der Wind deckt das Dach ab, der Starkregen flutet den Keller. Der Dachschaden ist Sturm, das Wasser im Keller Elementar. Ohne Elementarschutz bleibt der zweite Teil an Ihnen hängen. Welche Gefahren der Elementarschutz abdeckt, lesen Sie im Ratgeber Elementarschaden am Mehrfamilienhaus.

Was muss ich nach dem Sturm sofort tun?

Den Schaden begrenzen und dann melden. Sie sind verpflichtet, weitere Schäden abzuwenden, soweit das zumutbar ist. Das heißt: Dach notdürftig abdecken lassen, Wasser aufnehmen, lose Teile sichern. Eine Dachdecker-Notabdeckung ist dabei Schadenminderung, nicht schon die Reparatur.

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  1. Gefahr abwenden: Bereich unter losen Dachteilen absperren, Mieter informieren, Notdienst für die Abdeckung rufen.
  2. Alles fotografieren, bevor aufgeräumt wird: Dach, Fassade, Innenräume, herabgefallene Teile, Schäden in der Nachbarschaft.
  3. Schaden dem Versicherer melden, am besten noch am selben oder am nächsten Tag. Datum und Uhrzeit des Sturms notieren.
  4. Beschädigte Teile aufbewahren, bis der Versicherer sie gesehen hat oder freigibt. Rechnungen für Notmaßnahmen sammeln.
  5. Vor der endgültigen Reparatur Angebote einholen und mit dem Versicherer abstimmen, sofern er das verlangt.

Die Kosten für Notmaßnahmen, die Sie zur Schadenminderung aufwenden, muss der Versicherer grundsätzlich ersetzen. Aufräum- und Abbruchkosten sind in üblichen Verträgen bis zu einer vereinbarten Grenze mitversichert. Wie Sie den Schadenfall strukturiert abwickeln, zeigt unsere Schadenbegleitung.

Zahlt die Versicherung auch den Mietausfall?

Ja, wenn der Mietausfall mitversichert ist und Mieter wegen des Sturmschadens zu Recht die Miete mindern oder kündigen. Ist eine Wohnung nach dem Sturm nicht bewohnbar, ersetzt der Versicherer die ausgefallene Miete für die vereinbarte Höchstdauer. Für selbst genutzte Wohnungen gilt der ortsübliche Mietwert.

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Voraussetzung ist, dass Sie die Reparatur nicht schuldhaft verzögern. Für Gewerbeeinheiten muss der Mietausfall gesondert vereinbart sein. Alle Details im Ratgeber Mietausfall nach einem Gebäudeschaden.

Was gilt für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern?

In einer Eigentümergemeinschaft meldet die Verwaltung den Schaden an die gemeinsame Gebäudeversicherung. Dach, Fassade und Treppenhaus sind Gemeinschaftseigentum. Schäden in einzelnen Wohnungen, etwa durchnässte Böden nach eingedrungenem Regen, sind ebenfalls über den Gebäudevertrag versichert, soweit sie zum Gebäude gehören.

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Ein vereinbarter Selbstbehalt wird nach dem Kostenschlüssel der Gemeinschaft verteilt. Wer welche Kosten trägt, erklärt der Ratgeber Selbstbeteiligung in der GdWE. Weitere Themen rund um den Schadenfall finden Sie im Ratgeber, zum Beispiel zum Leitungswasserschaden im Mehrfamilienhaus.

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Häufige Fragen

Wie weise ich nach, dass es wirklich Sturm war?

Über Wetterdaten des Schadentags oder über Schäden in der Umgebung. Lässt sich die Windstärke am Haus nicht feststellen, genügt es, wenn der Wind in der Nähe intakte Gebäude beschädigt hat oder der Schaden an Ihrem einwandfreien Haus nur durch Sturm entstanden sein kann.

Zahlt die Versicherung, wenn das Dach schon vorher marode war?

Das wird schwierig. Der Sturmnachweis über den einwandfreien Zustand des Gebäudes scheidet dann aus, und der Versicherer kann einwenden, dass der Schaden auch ohne Sturm entstanden wäre. Regelmäßige Dachkontrollen helfen, solche Streitfälle zu vermeiden.

Darf ich das Dach sofort reparieren lassen?

Eine Notabdeckung ja, sie ist sogar Ihre Pflicht zur Schadenminderung. Die endgültige Reparatur sollten Sie mit dem Versicherer abstimmen und vorher alles dokumentieren, damit der Schaden nachvollziehbar bleibt.

Sind Solaranlage und Markise bei Sturm mitversichert?

Nur, wenn sie zum versicherten Gebäude gehören oder ausdrücklich mitversichert sind. Prüfen Sie im Versicherungsschein, ob Photovoltaik, Markisen und Antennen eingeschlossen sind.

Was ist, wenn der Sturm nur Windstärke 7 hatte?

Dann liegt nach üblichen Bedingungen kein Sturm vor, und der Versicherer muss nicht zahlen. Manche Tarife verzichten auf die Windstärke-Grenze. Ob das bei Ihnen gilt, steht in Ihren Bedingungen.

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