Undichte Silikonfuge: Warum die Gebäudeversicherung nach dem BGH-Urteil oft nicht zahlt
Läuft Wasser durch eine undichte Silikonfuge an Dusche oder Badewanne in die Wand, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. So hat der Bundesgerichtshof 2021 entschieden: Das Wasser kommt nicht aus einer Leitung, und die Fuge ist nur eine Abdichtung. Versichert ist so ein Schaden nur, wenn Ihr Vertrag ihn ausdrücklich einschließt.
- Fuge undichtWasser läuft hinter Fliesen und Wanne.
- BGH: kein LeitungswasserUrteil vom 20. Oktober 2021
- Meist nicht versichertnur, wenn der Vertrag es einschließt
- In unseren Konzepten dabeiDarauf achten wir beim Wechsel.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Ein Wasserschaden durch eine undichte Fuge ist kein Leitungswasserschaden. Im Fall vor dem Bundesgerichtshof war Wasser über eine undichte Silikonfuge an der Duschtasse ins Mauerwerk gelaufen. Der Eigentümer wollte den Schaden von seiner Gebäudeversicherung ersetzt haben und bekam nichts (Urteil vom 20. Oktober 2021, IV ZR 236/20).
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Die Begründung: Versichert ist Wasser, das ungewollt aus Leitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen austritt. Die Fuge gehört aber nicht zur Wasserleitung, sondern zur Abdichtung des Bades. Das Duschwasser ist also bestimmungsgemäß aus der Brause gekommen und erst danach durch die Fuge gelaufen.
Was gilt als Leitungswasserschaden?
Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser ungewollt aus der Wasserversorgung austritt: aus Rohren, Schläuchen und angeschlossenen Geräten, aus der Heizung oder einer Klimaanlage, aus Sprinkleranlagen, Wasserbetten oder Aquarien. Eine Fuge gehört nicht dazu.
Warum betrifft das Mehrfamilienhäuser besonders?
Weil es viele Bäder gibt und eine undichte Fuge oft erst auffällt, wenn die Wand oder die Decke der Wohnung darunter feucht ist. Dann kommen Trocknung, Sanierung und unter Umständen ein Mietausfall zusammen. Ohne passende Regelung im Vertrag tragen Eigentümer oder Gemeinschaft diese Kosten selbst.
Wie können Eigentümer vorsorgen?
Am wirksamsten mit einem Vertrag, der Fugenschäden ausdrücklich einschließt, und mit regelmäßiger Pflege der Fugen.
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- Vertrag prüfen: Einige Tarife schließen Schäden durch undichte Fugen ausdrücklich ein. In den Konzepten, die wir für Mehrfamilienhäuser vermitteln, ist dieser Schaden eingeschlossen.
- Fugen pflegen: Silikonfugen altern und müssen regelmäßig erneuert werden. Eigentümer sind verpflichtet, wasserführende Anlagen in gutem Zustand zu halten.
- Mieter einbinden: Dunkle oder rissige Fugen früh melden lassen.
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Häufige Fragen
Zahlt die Wohngebäudeversicherung nie bei undichten Fugen?
Nach dem BGH-Urteil ist ein solcher Schaden in der Regel kein Leitungswasserschaden. Bezahlt wird er, wenn Ihr Vertrag Fugenschäden ausdrücklich einschließt.
Gilt das Urteil auch für einen geplatzten Schlauch an der Dusche?
Nein, das ist ein anderer Fall. Tritt Wasser ungewollt aus einem Rohr oder einem angeschlossenen Schlauch aus, ist das grundsätzlich ein Leitungswasserschaden. Entscheidend sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Wer zahlt, wenn die Fuge in einer vermieteten Wohnung undicht war?
Ohne passenden Einschluss im Vertrag trägt in der Regel der Eigentümer oder die Gemeinschaft den Schaden am Gebäude. Ob ein Mieter haftet, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob er einen sichtbaren Mangel nicht gemeldet hat.
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Quellen
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Fragen zu Ihrem Vertrag prüfen wir die Police kostenfrei.
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