Kündigung der Wohn­gebäude­versicherung durch den Versicherer: Fristen, Gründe, nächste Schritte

Ein Versicherer darf die Gebäudeversicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen oder nach einem Schaden. Nach einem Schaden hat er dafür einen Monat Zeit, nachdem der Schaden abgewickelt ist, und der Vertrag endet frühestens einen Monat später. Wichtig ist dann vor allem: neuen Schutz ohne Lücke finden und frühere Schäden ehrlich angeben, wenn der neue Versicherer danach fragt.

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Fachlich geprüft von Jan Wiesigkstrauch, Versicherungsmakler

  • Kündigung nach SchadenDas darf der Versicherer.
  • 1 Monat FristDanach endet der Vertrag.
  • Keine Lücke lassenNeuen Schutz rechtzeitig suchen.
  • Vorschäden ehrlich angebenwenn der neue Versicherer fragt

Wann darf der Versicherer kündigen?

In drei Fällen: zum Ende des Versicherungsjahres, nach einem Schaden und wenn Sie Pflichten aus dem Vertrag verletzt haben.

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Die häufigsten Kündigungsgründe des Versicherers
AnlassWas gilt
Ende des VersicherungsjahresKündigung zum Ablauf. Die Frist ist für beide Seiten gleich und liegt zwischen einem und drei Monaten.
Nach einem SchadenKündigung innerhalb eines Monats, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Der Vertrag endet frühestens einen Monat nach Zugang.
Pflichtverletzung oder höheres RisikoKündigung möglich, etwa wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden oder sich das Risiko am Gebäude deutlich erhöht hat.

Auch Sie selbst dürfen nach einem Schaden kündigen, allerdings höchstens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Was sollten Sie nach einer Kündigung tun?

Zuerst klären, wann der Schutz endet, und dann neuen Schutz sichern, bevor dieser Tag kommt.

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  1. Datum prüfen. Wann endet der Vertrag? Wurde die Kündigung rechtzeitig ausgesprochen?
  2. Anschlussschutz sichern. Ein Haus ohne Versicherung ist ein existenzielles Risiko. Bei finanzierten Objekten verlangt meist auch die Bank einen Nachweis.
  3. Vorschäden offenlegen. Der neue Versicherer fragt in der Regel nach früheren Schäden. Diese Fragen müssen Sie richtig und vollständig beantworten. Sonst kann er den Vertrag anpassen, kündigen oder davon zurücktreten und muss dann unter Umständen nicht zahlen.
  4. Ursachen beheben und belegen. Wurden etwa Leitungen nach wiederholten Wasserschäden saniert, verbessert ein Nachweis die Chancen auf neuen Schutz.

Darf der Versicherer kündigen, wenn der Beitrag nicht bezahlt wurde?

Ja, aber erst nach einer Mahnung mit Frist. Bleibt eine Folgerechnung offen, muss der Versicherer Sie schriftlich mahnen und mindestens zwei Wochen Zeit zum Zahlen geben. In der Mahnung muss stehen, was passiert, wenn Sie nicht zahlen. Läuft die Frist ab, darf er kündigen, und für Schäden in dieser Zeit muss er unter Umständen nicht zahlen.

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Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung nach, wird die Kündigung unwirksam und der Vertrag läuft weiter. Für Schäden zwischen Fristablauf und Zahlung bleibt der Schutz aber lückenhaft. Bei Eigentümergemeinschaften sollte die Verwaltung die Beitragsrechnung deshalb mit Vorrang anweisen.

Was gilt für Eigentümergemeinschaften?

Auch hier muss vor dem Vertragsende ein neuer Vertrag stehen. Über den neuen Versicherer entscheidet grundsätzlich die Eigentümerversammlung. Reicht die Zeit bis zur nächsten Versammlung nicht, darf die Verwaltung selbst handeln, um eine Lücke im Schutz zu vermeiden. Mehr dazu auf der Seite Gebäudeversicherung für die GdWE.

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Häufige Fragen

Wie lange bin ich nach der Kündigung noch versichert?

Bis zu dem Datum, das im Kündigungsschreiben steht. Kündigt der Versicherer nach einem Schaden, muss er mindestens einen Monat Vorlauf lassen. Bis dahin besteht voller Schutz.

Finde ich nach mehreren Leitungswasserschäden noch eine Versicherung?

Oft ja, aber nicht bei jedem Versicherer. Es hängt vom Haus, den Vorschäden und den Annahmeregeln der Versicherer ab. Behobene Ursachen und eine vollständige Schadenübersicht verbessern Ihre Chancen.

Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

Ist die Kündigung fristgerecht und nach Gesetz und Vertrag erlaubt, ist sie wirksam. Prüfen lässt sich, ob Fristen und Form stimmen. Wichtiger ist meist, rechtzeitig neuen Schutz zu finden.

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