Wohn- und Geschäftshaus versichern: worauf es bei gemischter Nutzung ankommt
Bei einem Haus mit Wohnungen und Läden zählt, wie es genutzt wird. Je nachdem, wie viel Gewerbe im Haus ist, passt ein Wohngebäudetarif oder nicht. Zieht ein neuer Gewerbemieter ein, müssen Sie das oft dem Versicherer melden. Wir prüfen Ihr Haus einzeln und kostenlos.
- Gewerbe zählt mitLaden, Büro, Praxis oder Restaurant
- Neuer Mieter? Melden!Ein neues Gewerbe kann das Risiko ändern.
- Mietausfall prüfenFür Läden nicht automatisch versichert.
- Einzeln geprüftJedes Haus ist anders.
Warum spielt die gewerbliche Nutzung eine Rolle?
Wohngebäudetarife sind für Häuser gemacht, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden (GDV, VGB 2022, A 7.1). Ein Büro wird anders bewertet als ein Restaurant mit Küche oder eine Werkstatt.
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Fragt der Versicherer nach dem Gewerbe, müssen Sie es richtig angeben (§ 19 VVG). Je nach Art und Anteil passt ein Wohngebäudetarif mit Zuschlag oder ein anderer Tarif.
Was gilt, wenn sich die Nutzung ändert?
- Neuer Gewerbemieteroder ein anderes Geschäft
- Versicherer informierenkann Pflicht sein (§ 23 VVG)
- Schutz sichernsonst droht im Schaden eine Kürzung
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Ist der Mietausfall für Gewerbeflächen versichert?
In den Musterbedingungen ist Mietausfall für Wohnungen geregelt. Für Läden und Büros muss er extra vereinbart werden (VGB 2022, A 12.3). Mehr dazu: Mietausfall einfach erklärt.
Was prüfen wir bei Wohn- und Geschäftshäusern?
- Stimmt die Nutzung?Vertrag und heutige Mieter vergleichen
- Passt der Tarif?zu Art und Anteil des Gewerbes
- Mietausfall für Läden?Ist er vereinbart, und wie lange?
- Gilt alles fürs ganze Haus?Elementar, Leitungswasser, grobe Fahrlässigkeit
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Wohn- und Geschäftshäuser prüfen wir immer einzeln. Ob ein Haus versicherbar ist, hängt von Gebäude, Nutzung und Vorschäden ab.
Wir machen nur eins: Wohngebäude.
Viele Vermittler verkaufen fast alles, von der Rente bis zur Handyversicherung. Wir nicht. Wir kümmern uns ausschließlich um die Versicherung von Wohngebäuden. Darum kennen wir uns damit so gut aus.
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- Wohngebäude
Das Wohngebäude ist dort ein Thema unter vielen.
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Häufige Fragen zu Wohn- und Geschäftshäusern
Kann ich ein Wohn- und Geschäftshaus über eine Wohngebäudeversicherung versichern?
Häufig ja, wenn das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Musterbedingungen des GDV setzen eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken voraus. Art und Umfang der gewerblichen Flächen müssen angegeben werden und können Bedingungen und Beitrag beeinflussen.
Muss ich einen neuen Gewerbemieter dem Versicherer melden?
In vielen Fällen ja. Die Aufnahme oder Änderung eines Gewerbebetriebs im Gebäude nennen die Musterbedingungen ausdrücklich als mögliche anzeigepflichtige Gefahrerhöhung. Nach § 23 VVG ist eine Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Ist der Mietausfall für Ladenflächen automatisch versichert?
Nach den Musterbedingungen nicht. Mietausfall ist dort für Wohnräume geregelt; für gewerblich genutzte Räume kann er zusätzlich vereinbart werden. Ob Ihr Vertrag das enthält, steht in Police und Bedingungen.
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