Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung: Wert 1914, gleitender Neuwert und Unterversicherungsverzicht
Unterversichert ist ein Haus, wenn die Versicherungssumme deutlich unter seinem tatsächlichen Wert liegt. Dann zahlt der Versicherer im Schaden nur anteilig, auch bei kleinen Schäden. Bei der üblichen Neuwertversicherung steht die Summe in Preisen von 1914 im Vertrag und wächst jedes Jahr mit. Hat der Versicherer sie aus Ihren richtigen Angaben selbst berechnet, verzichtet er in der Regel darauf, wegen Unterversicherung zu kürzen.
- Zu niedrig versichertDann zahlt der Versicherer nur einen Teil.
- Wert 1914Die Summe steht in Preisen von 1914 im Vertrag.
- Wächst jedes Jahr mitSie wird jährlich an die Baukosten angepasst.
- Verzicht auf KürzungBei richtigen Angaben wird nicht gekürzt.
Was bedeutet Unterversicherung?
Ist Ihr Haus mit einer deutlich zu niedrigen Summe versichert, zahlt der Versicherer nur im gleichen Verhältnis. Ist das Haus also nur zu 75 Prozent seines Werts versichert, bekommen Sie auch nur 75 Prozent des Schadens ersetzt. Das gilt nicht nur beim Totalschaden, sondern auch bei jedem Teilschaden.
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| Tatsächlicher Wert des Gebäudes | 2.000.000 € |
|---|---|
| Vereinbarte Versicherungssumme | 1.500.000 € (75 Prozent des Werts) |
| Schaden | 100.000 € |
| Entschädigung | 75.000 € (75 Prozent des Schadens) |
Was ist der „Wert 1914“?
Der Wert 1914 ist die Versicherungssumme, umgerechnet auf die Baupreise des Jahres 1914. Damals waren die Baukosten stabil, deshalb dient das Jahr als feste Vergleichsgröße. Die Summe entspricht dem, was ein gleichwertiger Neubau am Ort kosten würde, nur eben in Preisen von 1914.
Wie bleibt die Versicherungssumme aktuell?
Über den jährlichen Anpassungsfaktor. Er folgt den Bau- und Handwerkerpreisen, und im Schadenfall zahlt der Versicherer den Wiederaufbau zu heutigen Preisen. Das nennt man gleitende Neuwertversicherung.
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Wer der jährlichen Anpassung widerspricht, verlässt dieses System. Die Summe wächst dann nicht mehr mit, und es droht eine Unterversicherung.
Wann greift der Unterversicherungsverzicht und wann nicht?
Der Versicherer verzichtet auf eine Kürzung, wenn er die Versicherungssumme selbst berechnet hat, und zwar aus Ihren Angaben zu Größe, Ausbau und Ausstattung des Hauses. Dieser Schutz entfällt ganz oder teilweise, wenn
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- die Angaben im Antrag nicht stimmten und die Summe dadurch zu niedrig ist, oder
- Sie das Haus später aufgewertet haben, etwa durch einen Dachausbau oder eine umfassende Modernisierung, und das dem Versicherer nicht sofort gemeldet haben.
Praxis-Tipp
Melden Sie Umbauten, die das Haus wertvoller machen, zeitnah. Passiert der Schaden noch im selben Versicherungsjahr wie der Umbau, wird in der Regel nicht gekürzt.
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Häufige Fragen
Muss ich Modernisierungen dem Versicherer melden?
Ja, wenn sie das Haus wertvoller machen, etwa ein Dachausbau oder eine neue Haustechnik. Melden Sie das sofort. Sonst kann der Versicherer im Schadenfall trotz Unterversicherungsverzicht kürzen.
Woran erkenne ich, ob mein Vertrag einen Unterversicherungsverzicht hat?
Das steht in der Police und in den Bedingungen. Wir prüfen im Policencheck, ob eine Kürzung wegen Unterversicherung bei richtigen Angaben ausgeschlossen ist.
Wie finde ich heraus, ob mein Haus unterversichert ist?
Vergleichen Sie die Angaben im Vertrag mit dem heutigen Stand des Hauses: Wohnfläche, Ausbau, Ausstattung, spätere Umbauten. Weicht etwas ab, sollte die Versicherungssumme neu berechnet werden.
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Quellen
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