Beitrags­erhöhung in der Wohn­gebäude­versicherung: Gründe, Sonder­kündigungs­recht und was Sie tun können

Wenn Bauen und Reparieren teurer werden, steigt auch der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung. Der jährliche Anpassungsfaktor berücksichtigt die höheren Material- und Handwerkerkosten, damit Ihr Haus auch zu heutigen Preisen wiederaufgebaut werden kann.

Hinzu kommen hohe Schadenskosten: Alte Leitungen und aufgeschobene Sanierungen begünstigen Leitungswasserschäden. Zunehmende Wetterextreme mit Stürmen, Starkregen und Hochwasser belasten die Versichertengemeinschaft zusätzlich. Das kann weitere Beitragserhöhungen auslösen, auch wenn Ihr eigenes Haus schadenfrei geblieben ist.

Steigt der Beitrag ohne entsprechend höhere Leistungen, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 VVG). Bei einer reinen Baukostenanpassung gilt das in der Regel nicht.

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Fachlich geprüft von Jan Wiesigkstrauch, Versicherungsmakler

  • Bauen wird teurerDer Beitrag folgt den Baukosten.
  • +14,7 % in 2023So stark stieg der Anpassungsfaktor.
  • Mehr SchädenLeitungswasser und Unwetter treiben die Tarife.
  • Kündigen: nicht immerBei reiner Baukosten-Anpassung meist nicht.

Warum steigt der Beitrag meiner Wohngebäudeversicherung?

Meist kommen drei Dinge zusammen: höhere Baukosten, höhere Schadenkosten beim Versicherer und Gründe, die in Ihrem Haus selbst liegen.

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  • Baukosten (Anpassungsfaktor). Ihr Haus ist zum Neuwert versichert. Damit die Versicherung im Schadenfall den Wiederaufbau zu heutigen Preisen bezahlt, wächst der Beitrag jedes Jahr mit den Bau- und Handwerkerpreisen. 2023 stieg dieser Faktor um 14,7 Prozent, 2024 um 7,5 Prozent, 2025 um 2,5 Prozent und 2026 um 4,2 Prozent (Faktor 27,63). Im langjährigen Mittel sind es etwa 4,3 Prozent pro Jahr.
  • Schadenkosten (Tarifanpassung). Zahlt ein Versicherer insgesamt deutlich mehr für Leitungswasser-, Sturm- oder Unwetterschäden, darf er den Beitragssatz anheben, wenn Ihr Vertrag das vorsieht.
  • Ihr Haus. Nach Vorschäden, bei Sanierungsstau oder geänderten Angaben zum Gebäude bietet der Versicherer oft neue Konditionen an, etwa einen höheren Selbstbehalt.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Grundsätzlich dann, wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Klausel in Ihrem Vertrag erhöht, ohne dass Ihr Schutz entsprechend wächst, oder den Schutz kürzt, ohne den Beitrag zu senken. Steigt der Beitrag nur, weil die Baukosten gestiegen sind, haben Sie in der Regel kein Sonderkündigungsrecht: Ihr Schutz wächst ja im gleichen Maß mit.

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Vereinfachte Übersicht. Maßgeblich sind das Schreiben des Versicherers und Ihr Vertrag.
Grund der ErhöhungWas sich ändertSonderkündigungsrecht?
Höhere Baukosten (Anpassungsfaktor)Beitrag und Versicherungsschutz steigen gemeinsamIn der Regel nein. Sie können widersprechen, riskieren dann aber, im Schaden zu niedrig versichert zu sein.
Höherer Beitragssatz (Tarifanpassung)Beitrag steigt, Schutz bleibt gleichJa
Leistung wird gekürztSchutz sinkt, Beitrag bleibtJa
Selbstbehalt wird eingeführt oder erhöhtIhr Eigenanteil im Schaden steigt, der Beitrag sinkt nicht entsprechendJa

Sie haben einen Monat Zeit

Kündigen können Sie innerhalb eines Monats, nachdem das Schreiben bei Ihnen angekommen ist, frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten soll. Der Versicherer muss Sie mindestens einen Monat vorher informieren und auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Notieren Sie deshalb, wann der Brief angekommen ist.

Lohnt sich ein Wechsel nach einer Beitragserhöhung?

Nur, wenn der neue Vertrag in der Summe besser ist: Schutz, Bedingungen und Beitrag. Ein günstiger Tarif mit schwachen Bedingungen kann Sie im Schadenfall mehr kosten, als die Erhöhung ausmacht.

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Ob ein Versicherer Ihr Haus überhaupt annimmt, hängt außerdem von Baujahr, Zustand und Vorschäden ab. Kündigen Sie deshalb erst, wenn der neue Schutz schriftlich feststeht.

Was sollten Sie jetzt konkret tun?

Vier Schritte, bevor Sie etwas unterschreiben oder kündigen:

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  1. Das Schreiben genau lesen: Steigen nur die Baukosten, der Beitragssatz oder ändert sich der Schutz?
  2. Notieren, wann das Schreiben angekommen ist. Ab dann läuft die Monatsfrist.
  3. Neue Bedingungen und Selbstbehalt mit dem bisherigen Vertrag vergleichen.
  4. Den Vertrag im kostenfreien Policencheck einordnen lassen, bevor Sie entscheiden.

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Häufige Fragen

Muss ich nach einer Beitragserhöhung sofort kündigen?

Nein. Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, bleibt Ihnen ein Monat ab Zugang des Schreibens. Kündigen Sie erst, wenn ein neuer Vertrag schriftlich zugesagt ist, sonst droht eine Lücke im Schutz.

Kann ich der Erhöhung wegen gestiegener Baukosten widersprechen?

Ja. Dann wächst Ihr Versicherungsschutz aber nicht mehr mit den Baukosten mit, und im Schadenfall kann das Haus zu niedrig versichert sein. Die Versicherung zahlt dann womöglich nur einen Teil.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für Eigentümergemeinschaften?

Ja, für jede Gemeinschaft der Wohnungseigentümer genauso wie für einzelne Eigentümer. Weil die Frist nur einen Monat beträgt, darf die Verwaltung auch ohne Beschluss handeln, wenn sonst die Frist verstreicht.

Bedeutet ein höherer Beitrag automatisch bessere Leistungen?

Nein. Beitrag und Leistung können sich unabhängig voneinander ändern. Was gilt, steht in Ihrer Police und den aktuellen Versicherungsbedingungen.

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