Was kostet die Gebäude­versicherung für ein Mehrfamilien­haus?

Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt vom Wiederaufbauwert des Hauses ab, von Bauart und Baujahr, von der Lage, von Vorschäden und davon, welche Bausteine Sie einschließen. Zwei Häuser mit gleicher Wohnfläche können deshalb sehr unterschiedlich viel kosten.

Beim Vergleich zählt die Leistung vor dem Preis. Ein günstiger Vertrag ohne Unterversicherungsverzicht oder mit Kürzung bei grober Fahrlässigkeit kann im Schadenfall teurer werden als der Beitragsunterschied über viele Jahre. Vergleichsportale bilden Mehrfamilienhäuser oft nur unvollständig ab.

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Wovon hängt der Beitrag für ein Mehrfamilienhaus ab?

Von drei Gruppen: dem Haus selbst, seiner Lage und Vorgeschichte sowie dem gewählten Schutz. Der Versicherer rechnet daraus ein Risiko und einen Beitragssatz. Dieser Satz wird auf den Wert des Hauses angewendet.

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Die wichtigsten Beitragsfaktoren. Die Gewichtung ist je nach Versicherer unterschiedlich.
FaktorWas der Versicherer prüftWirkung auf den Beitrag
Wert 1914 und AnpassungsfaktorWiederaufbauwert des HausesGrundlage für die gesamte Rechnung
Bauart und DachMassiv, Holz, Fertigbau, DacheindeckungHöheres Brandrisiko, höherer Beitrag
Baujahr und ZustandAlter von Leitungen, Dach, ElektrikAlte Leitungen, höherer Beitrag oder Ausschluss
Wohnfläche und EinheitenGröße, Zahl der Wohnungen, GewerbeMehr Fläche, mehr Wert, mehr Beitrag
Lage und ZÜRS-ZoneHochwasser, Starkregen, SturmgebietWirkt vor allem auf den Elementarbaustein
VorschädenSchäden der letzten JahreZuschlag, Selbstbehalt oder Ablehnung
Selbstbehalt und BausteineElementar, Mietausfall, Glas, PhotovoltaikMehr Schutz, mehr Beitrag; Selbstbehalt senkt ihn

Was haben Wert 1914 und Anpassungsfaktor mit dem Beitrag zu tun?

Sie bilden die Versicherungssumme. Der Wert 1914 beschreibt, was das Haus im Jahr 1914 gekostet hätte. Multipliziert mit dem jährlichen Anpassungsfaktor ergibt sich der heutige Wiederaufbauwert. Darauf wird der Beitragssatz angewendet.

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Der Anpassungsfaktor folgt den Baupreisen und den Löhnen im Baugewerbe. Steigen diese, steigt die Summe und mit ihr der Beitrag. Das ist gewollt: Nur so reicht die Leistung im Schadenfall für den Wiederaufbau zu heutigen Preisen.

Ein zu niedrig angesetzter Wert 1914 macht den Vertrag günstiger, aber gefährlich. Im Schadenfall darf der Versicherer dann anteilig kürzen. Wie Sie das vermeiden, steht im Ratgeber Unterversicherung vermeiden.

Welche Rolle spielen Bauart, Baujahr, Wohnfläche und Gewerbe?

Eine große. Sie bestimmen, wie wahrscheinlich ein Schaden ist und wie teuer er wird. Ein Massivhaus mit harter Dacheindeckung ist günstiger als ein Holzhaus. Ein Haus mit erneuerten Leitungen ist günstiger als eines mit Rohren aus der Bauzeit.

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Das Baujahr ist dabei nur ein Hinweis. Entscheidend ist der Zustand: Wann wurden Wasserleitungen, Dach, Elektrik und Heizung erneuert? Versicherer fragen das ab. Gute Angaben mit Belegen senken den Beitrag oder machen das Haus überhaupt erst versicherbar.

Wohnfläche und Zahl der Einheiten erhöhen den Wert und damit den Beitrag. Dazu kommt Gewerbe im Haus. Eine Gaststätte, eine Bäckerei oder eine Werkstatt im Erdgeschoss erhöhen das Brandrisiko deutlich. Ein Büro oder eine Arztpraxis fallen kaum ins Gewicht. Für solche Häuser gibt es eigene Tarife, mehr dazu auf der Seite Wohn- und Geschäftshaus.

Wie wirken sich Lage, ZÜRS-Zone und Vorschäden aus?

Die Lage wirkt vor allem auf den Elementarbaustein, Vorschäden auf den gesamten Vertrag. Für Hochwasser und Starkregen ordnen die Versicherer jede Adresse einer Gefährdungsklasse zu. Grundlage ist das Zonierungssystem ZÜRS Geo der Versicherungswirtschaft.

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Je höher die Klasse, desto teurer der Elementarschutz. In der höchsten Klasse ist er nur mit Auflagen oder gar nicht zu bekommen. Sturm und Hagel sind im Grundschutz enthalten; hier spielt die Region eine kleinere Rolle.

Vorschäden sind für Versicherer das stärkste Signal. Mehrere Leitungswasserschäden in wenigen Jahren führen zu Zuschlägen, einem höheren Selbstbehalt oder zur Ablehnung des Antrags. Was Sie dann tun können, zeigt der Ratgeber Gebäudeversicherung trotz Vorschäden.

Welche Bausteine und welcher Selbstbehalt verändern den Beitrag?

Jeder Baustein kostet extra, ein Selbstbehalt senkt den Beitrag. Die Frage ist nicht, was am wenigsten kostet, sondern welchen Schaden das Haus selbst tragen könnte.

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  • Elementarschäden. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck. Der Preis hängt an der ZÜRS-Zone. Viele Gebäude sind noch ohne diesen Schutz. Mehr im Ratgeber Elementarschaden im Mehrfamilienhaus.
  • Mietausfall. Ersetzt die Miete, wenn Wohnungen nach einem versicherten Schaden nicht bewohnbar sind. Für Vermieter ein zentraler Baustein. Mehr im Ratgeber Mietausfallversicherung.
  • Glas. Bruch von Fenstern und Türen im Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel im Treppenhaus. Lohnt sich vor allem bei großen Glasflächen.
  • Photovoltaik und Wärmepumpe. Müssen gemeldet und meist gesondert versichert werden, sonst drohen Lücken. Dazu der Ratgeber Photovoltaik und Wärmepumpe.
  • Selbstbehalt. Ein fester Betrag je Schaden, den der Eigentümer selbst trägt. Er senkt den Beitrag und hält kleine Schäden aus der Statistik heraus. In der GdWE muss klar sein, wer ihn zahlt.

Wer zahlt den Beitrag: Vermieter, Mieter oder GdWE?

Der Versicherungsnehmer zahlt, kann den Beitrag aber meist weitergeben. Beim vermieteten Haus ist der Vermieter Versicherungsnehmer. Er darf die Gebäudeversicherung als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

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Umlegbar sind die Kosten der Versicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser und sonstige Elementarschäden sowie die Glasversicherung. Der Mietausfallbaustein dagegen schützt nur den Vermieter und bleibt bei ihm.

In der Eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft Versicherungsnehmerin. Der Beitrag läuft über das Hausgeld und wird nach Miteigentumsanteilen verteilt, sofern die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat. Mehr dazu auf der Seite Gebäudeversicherung für die GdWE.

Warum passen Vergleichsportale für Mehrfamilienhäuser oft nicht?

Weil sie für Einfamilienhäuser gebaut sind. Viele Portale fragen Wohnfläche, Baujahr und Postleitzahl ab und rechnen daraus einen Preis. Mehrfamilienhäuser mit vielen Einheiten, Gewerbe, Vorschäden oder einer GdWE als Versicherungsnehmerin lassen sich so nicht abbilden.

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Häufig endet die Eingabe deshalb bei einer Obergrenze für Einheiten oder Wohnfläche. Oder das Portal zeigt einen Preis, den der Versicherer nach Prüfung des Antrags nicht hält. Die Angebote im Portal enthalten zudem nicht alle Tarife, die für ein großes Haus infrage kommen.

Wer einen Beispielbeitrag sehen will, braucht eine belegte Zahl aus einem echten Angebot: [PLATZHALTER: Zahl mit Beleg einsetzen]. Alles andere wäre geraten.

Wie vergleiche ich ein Angebot richtig?

Zuerst die Leistung, dann den Preis. Ein Beitrag lässt sich nur vergleichen, wenn der Schutz gleich ist. Prüfen Sie deshalb diese Punkte, bevor Sie auf die Zahl schauen:

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  1. Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet darauf, im Schadenfall wegen zu niedriger Summe zu kürzen. Ohne diesen Verzicht ist jeder Beitrag zu teuer.
  2. Grobe Fahrlässigkeit. Gute Tarife verzichten auf die Kürzung, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Ohne Verzicht darf der Versicherer anteilig kürzen.
  3. Gleiche Bausteine. Elementar, Mietausfall, Glas und Photovoltaik in beiden Angeboten gleich einschließen oder gleich weglassen.
  4. Gleicher Selbstbehalt. Ein höherer Selbstbehalt macht jedes Angebot günstiger. Vergleichen Sie nur gleiche Beträge.
  5. Ausschlüsse und Obergrenzen. Etwa für Rohrbruch außerhalb des Gebäudes, Leckortung, Aufräumkosten oder Mehrkosten durch behördliche Auflagen.
  6. Annahme des Hauses. Ein Preis gilt erst, wenn der Versicherer das Haus nach Prüfung der Angaben tatsächlich annimmt.

Wie senke ich den Beitrag, ohne Schutz zu verlieren?

Über Angaben, Zustand und Selbstbehalt, nicht über den Schutz. Diese Stellschrauben wirken, ohne dass im Schadenfall etwas fehlt:

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  • Erneuerte Leitungen, Dach und Elektrik mit Rechnungen belegen und angeben.
  • Einen Selbstbehalt wählen, den das Haus aus der Rücklage tragen kann.
  • Den Wert 1914 prüfen lassen: nicht zu niedrig, aber auch nicht zu hoch.
  • Kleine Schäden aus eigener Tasche zahlen, damit die Schadenquote niedrig bleibt.
  • Den bestehenden Vertrag regelmäßig einordnen lassen, statt nur zu wechseln.

Ob Ihr aktueller Beitrag zu Leistung und Haus passt, zeigt der kostenfreie Policencheck. Wie Beitragserhöhungen zustande kommen und wann Sie kündigen dürfen, erklärt der Ratgeber Beitragserhöhung in der Wohngebäudeversicherung.

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Häufige Fragen

Warum nennt dieser Ratgeber keine Preise?

Weil ein Preis ohne Angaben zum Haus nichts aussagt. Wert, Bauart, Zustand, Lage, Vorschäden und Bausteine verändern den Beitrag stark. Eine Pauschalzahl würde entweder zu niedrig oder zu hoch liegen und Sie beim Vergleich in die Irre führen.

Ist eine Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus teurer als für ein Einfamilienhaus?

In der Summe meist ja, weil das Haus mehr wert ist und mehr Wohnfläche hat. Je Wohnung gerechnet kann der Beitrag aber niedriger ausfallen. Entscheidend sind Zustand, Lage und Vorschäden, nicht die Zahl der Einheiten allein.

Kann ich die Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Umlegbar sind die Kosten der Versicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser und sonstige Elementarschäden sowie die Glasversicherung. Der Mietausfallbaustein bleibt beim Vermieter.

Senkt ein Selbstbehalt den Beitrag wirklich?

Ja. Der Versicherer trägt kleine Schäden dann nicht mehr und verlangt weniger Beitrag. Wie stark der Beitrag sinkt, hängt vom Tarif ab. Wählen Sie nur einen Betrag, den Sie oder die Gemeinschaft im Schadenfall sicher aufbringen können.

Was ist wichtiger: Preis oder Unterversicherungsverzicht?

Der Unterversicherungsverzicht. Ohne ihn darf der Versicherer im Schadenfall anteilig kürzen, wenn die Summe zu niedrig war. Dieser Abzug kann ein Vielfaches des Beitragsunterschieds ausmachen.

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