Selbstbeteiligung in der GdWE: Wer zahlt sie im Schadenfall?
Die Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung tragen alle Wohnungseigentümer gemeinsam. Sie wird wie der Versicherungsbeitrag nach dem allgemeinen Kostenschlüssel verteilt, meist nach Miteigentumsanteilen. Das gilt auch, wenn der Schaden nur in einer einzelnen Wohnung entstanden ist. So hat es der Bundesgerichtshof 2022 entschieden (BGH, V ZR 69/21).
Die Gemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss eine andere Verteilung festlegen. Ein einzelner Eigentümer kann eine solche Änderung aber nur in Ausnahmefällen verlangen.
Wer zahlt die Selbstbeteiligung, wenn der Schaden in einer Wohnung liegt?
Alle Eigentümer zusammen, nicht der betroffene Eigentümer allein. Der Selbstbehalt wird wie der Beitrag zur Gebäudeversicherung verteilt. Maßgeblich ist der Kostenschlüssel der Gemeinschaft, in der Regel die Miteigentumsanteile. Ob der Schaden am Gemeinschaftseigentum oder im Sondereigentum entstanden ist, spielt dafür keine Rolle.
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Der Grund ist einfach: Die Gemeinschaft hat das ganze Gebäude versichert, inklusive der Wohnungen. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag für alle. Dann müssen auch alle die Kehrseite tragen, wenn im Schadenfall ein Teil fehlt. So hat es der Bundesgerichtshof begründet.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherer je Schadenfall von seiner Leistung abzieht. Wie hoch sie ist, steht im Versicherungsschein. Sie kann je nach Gefahr unterschiedlich sein, etwa höher bei Leitungswasser als bei Sturm.
Was hat der BGH 2022 genau entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat am 16. September 2022 entschieden: Der in der gemeinsamen Gebäudeversicherung vereinbarte Selbstbehalt ist wie die Prämie nach dem gesetzlichen oder vereinbarten Verteilungsschlüssel umzulegen. Das gilt unabhängig davon, ob der Schaden am Gemeinschaftseigentum oder ganz oder teilweise am Sondereigentum entstanden ist.
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Im Fall ging es um eine Anlage in Köln mit Wohnungen und einer Gewerbeeinheit. Wegen alter Leitungen kam es in einigen Wohnungen immer wieder zu Wasserschäden. Die Eigentümerin der Gewerbeeinheit wollte den Selbstbehalt nur den Eigentümern der betroffenen Wohnungen aufbürden. Damit kam sie nicht durch.
Entschieden wurde ein Leitungswasserschaden. Die Begründung stellt aber auf den Beitragsvorteil ab, der allen Eigentümern zugutekommt. Deshalb wird das Urteil allgemein auf alle Schäden übertragen, die die gemeinsame Gebäudeversicherung abdeckt.
| Situation | Wer trägt den Selbstbehalt? |
|---|---|
| Schaden am Gemeinschaftseigentum (Dach, Steigleitung, Fassade) | Alle Eigentümer nach dem allgemeinen Kostenschlüssel |
| Schaden nur im Sondereigentum (Parkett, Tapete, Einbauten) | Ebenfalls alle Eigentümer nach dem allgemeinen Kostenschlüssel |
| Gemeinschaft hat per Beschluss eine andere Verteilung festgelegt | So, wie es der Beschluss vorsieht, zum Beispiel der betroffene Eigentümer |
| Teilungserklärung regelt die Verteilung ausdrücklich | Nach der Teilungserklärung, solange kein abweichender Beschluss gilt |
Kann die Gemeinschaft die Verteilung anders regeln?
Ja. Die Eigentümer können per Mehrheitsbeschluss festlegen, dass der Selbstbehalt anders verteilt wird. Zum Beispiel so, dass bei Schäden im Sondereigentum der betroffene Eigentümer den Selbstbehalt trägt. Das Gesetz erlaubt eine solche abweichende Kostenverteilung.
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Ein einzelner Eigentümer kann eine solche Änderung aber nicht einfach einklagen. Dafür müssten schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Festhalten an der bisherigen Verteilung unbillig machen. Der Bundesgerichtshof nennt als Beispiel deutlich unterschiedliche bauliche Verhältnisse, etwa beim Leitungsnetz. Dass eine Wohnung häufiger Schäden hat, reicht dafür allein nicht.
Für die Verwaltung heißt das: Ohne Beschluss gilt der allgemeine Schlüssel. Wer eine andere Verteilung will, bringt das Thema auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung.
Wie läuft die Abrechnung des Selbstbehalts in der Praxis?
Der Versicherer zieht die Selbstbeteiligung von seiner Entschädigung ab. Der fehlende Betrag wird über die Gemeinschaft abgerechnet, als Sonderumlage oder in der Jahresabrechnung. Jeder Eigentümer zahlt seinen Anteil nach dem Kostenschlüssel.
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- Schaden am Gemeinschaftseigentum: Die Gemeinschaft beauftragt die Reparatur. Die Versicherung erstattet die Kosten abzüglich Selbstbehalt. Die Differenz tragen alle.
- Schaden im Sondereigentum: Der Eigentümer lässt seine Wohnung meist selbst reparieren. Die Verwaltung reicht die Versicherungsleistung an ihn weiter. Der abgezogene Selbstbehalt wird trotzdem auf alle verteilt.
- Mehrere Schäden im Jahr: Der Selbstbehalt fällt je Schadenfall an. Bei vielen kleinen Schäden summiert er sich deshalb spürbar.
Was genau zum Sondereigentum gehört, steht in der Teilungserklärung. Mehr dazu im Ratgeber Wasserschaden in der Eigentumswohnung: Wer zahlt?.
Was ist der Unterschied zwischen Abzugs- und Integralfranchise?
Bei der Abzugsfranchise wird der Selbstbehalt bei jedem Schaden von der Entschädigung abgezogen. Bei der Integralfranchise zahlt der Versicherer den vollen Schaden, sobald der Schaden den vereinbarten Betrag übersteigt. Nur kleinere Schäden bleiben dann ganz beim Versicherungsnehmer.
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In der Wohngebäudeversicherung ist die Abzugsfranchise der Normalfall. Der Versicherer zieht die vereinbarte Selbstbeteiligung von jeder Entschädigung ab. Eine Integralfranchise müssen Sie ausdrücklich vereinbaren. Prüfen Sie im Versicherungsschein, welche Form Ihr Vertrag hat.
Warum setzen Versicherer nach vielen Schäden eine Selbstbeteiligung fest?
Weil häufige Schäden den Vertrag für den Versicherer unrentabel machen. Statt zu kündigen, bietet er oft eine Fortsetzung mit Selbstbehalt an. Damit beteiligt er die Gemeinschaft an den Kleinschäden und senkt sein Risiko.
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Für die Gemeinschaft ist das meist der bessere Weg. Nach einer Kündigung durch den Versicherer ist neuer Schutz für ein Mehrfamilienhaus mit Vorschäden schwer zu bekommen. Ein Selbstbehalt kann den Vertrag retten und verschafft Zeit für Sanierungen.
Wird eine Selbstbeteiligung eingeführt oder erhöht, ohne dass der Beitrag entsprechend sinkt, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Was dann zu beachten ist, lesen Sie im Ratgeber Beitragserhöhung in der Wohngebäudeversicherung.
Ist eine hohe Selbstbeteiligung für ein Mehrfamilienhaus sinnvoll?
Oft ja, wenn die Gemeinschaft die Rücklage dafür hat. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag und hält Kleinschäden aus der Schadenstatistik heraus. Das hilft bei der nächsten Vertragsverhandlung. Die Gemeinschaft muss die Summe aber je Schadenfall stemmen können.
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Vor einer Entscheidung sollten Verwaltung und Beirat drei Dinge prüfen:
- Wie viele Schäden hatte das Haus in den letzten Jahren, und wie hoch waren sie?
- Reicht die Erhaltungsrücklage, um mehrere Selbstbehalte im Jahr zu tragen?
- Wie viel Beitrag spart die Gemeinschaft pro Jahr tatsächlich?
Eine angemessene Versicherung des Gebäudes zum Neuwert gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Der Selbstbehalt darf deshalb nicht so hoch sein, dass die Gemeinschaft einen größeren Schaden nicht mehr tragen kann.
Was sollten Verwaltung und Beirat jetzt prüfen?
Ob die bisherige Abrechnungspraxis zum Urteil passt und ob ein Beschluss nötig ist. Vier Schritte:
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- Versicherungsschein lesen: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung, und gilt sie je Gefahr unterschiedlich?
- Teilungserklärung und frühere Beschlüsse prüfen: Gibt es schon eine Regelung zur Verteilung des Selbstbehalts?
- Wenn die Gemeinschaft eine andere Verteilung will: Beschluss vorbereiten und in der Versammlung abstimmen lassen.
- Vertrag und Selbstbehalt im kostenfreien Policencheck einordnen lassen, bevor die Gemeinschaft über Höhe oder Wechsel entscheidet.
Wie ein Wechsel der Gebäudeversicherung in der Gemeinschaft abläuft, zeigt der Ratgeber Gebäudeversicherung in der GdWE wechseln. Weitere Themen finden Sie im Ratgeber.
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Häufige Fragen
Muss der Eigentümer der beschädigten Wohnung den Selbstbehalt allein zahlen?
Nein. Ohne abweichenden Beschluss wird der Selbstbehalt auf alle Eigentümer nach dem allgemeinen Kostenschlüssel verteilt, auch wenn nur das Sondereigentum beschädigt ist. Das hat der Bundesgerichtshof 2022 entschieden.
Kann die Eigentümerversammlung beschließen, dass der Verursacher den Selbstbehalt trägt?
Die Gemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss eine andere Verteilung festlegen, etwa nach betroffener Einheit. Ein einzelner Eigentümer kann so einen Beschluss aber nur bei schwerwiegenden Gründen erzwingen.
Gilt das Urteil auch für Sturm- oder Brandschäden?
Entschieden wurde ein Leitungswasserschaden. Die Begründung stellt auf den Beitragsvorteil für alle ab und wird deshalb allgemein auf alle versicherten Schäden übertragen. Maßgeblich bleibt Ihr Vertrag und ein eventueller Beschluss.
Was passiert, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens eines Eigentümers nicht zahlt?
Die übrigen Eigentümer behalten ihren Anspruch. Übliche Bedingungen sehen vor, dass der Versicherer den anderen Eigentümern gegenüber leistungspflichtig bleibt, wenn er nur gegenüber einem Eigentümer leistungsfrei ist.
Darf die Verwaltung den Selbstbehalt ohne Beschluss nach Miteigentumsanteilen umlegen?
Ja. Der allgemeine Kostenschlüssel gilt ohne besonderen Beschluss. Die Verwaltung rechnet den Selbstbehalt wie andere Gemeinschaftskosten ab, per Sonderumlage oder in der Jahresabrechnung.
Weiterlesen
Quellen
- BGH, Urteil vom 16. September 2022, V ZR 69/21 (Verteilung des Selbstbehalts in der GdWE)
- BGH, Pressemitteilung Nr. 135/2022 vom 16. September 2022 zu V ZR 69/21
- § 16 WEG: Nutzungen und Kosten
- § 19 WEG: Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss (Abs. 2 Nr. 3: angemessene Versicherung zum Neuwert)
- GDV: Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2022 (Wert 1914, Gleitender Neuwert Plus), unverbindliche Musterbedingungen
- § 40 VVG: Kündigung bei Prämienerhöhung
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