Wohn­gebäude­versicherung kündigen: Fristen, Sonder­kündigungs­recht und Wechsel ohne Lücke

Ordentlich kündigen Sie zum Ende des Versicherungsjahres. Die Frist steht in Ihrem Vertrag und liegt zwischen einem und drei Monaten, meist sind es drei. Außerordentlich kündigen können Sie nach einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung, nach einem Schaden und als Käufer nach dem Erwerb des Hauses, jeweils innerhalb eines Monats.

Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag schriftlich zugesagt ist. Ein Haus ohne Gebäudeversicherung ist ein Risiko, das kein Eigentümer tragen sollte.

Zuletzt aktualisiert:

  • Zum Ende des Jahresmit 1 bis 3 Monaten Frist
  • Nach Erhöhung1 Monat, wenn der Schutz nicht wächst
  • Nach Schaden1 Monat nach der Regulierung
  • Erst neu, dann kündigenSo entsteht keine Lücke.

Wann kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen?

Zum Ende jedes Versicherungsjahres und zusätzlich in drei besonderen Fällen. Welcher Fall vorliegt, entscheidet über Frist und Zeitpunkt.

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Vereinfachte Übersicht. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und das Schreiben des Versicherers.
AnlassFristVertrag endet
Ende des Versicherungsjahreslaut Vertrag, ein bis drei Monate vorherzum Ablauf des Versicherungsjahres
Beitragserhöhung ohne mehr Leistungein Monat ab Zugang des Schreibenssofort, frühestens wenn die Erhöhung gelten würde
Nach einem Schadenein Monat ab Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungsofort oder später, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres
Kauf des Hauses (als Erwerber)ein Monat ab Erwerbsofort oder zum Ende des Versicherungsjahres

Haben Sie einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit, können Sie ihn trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen, mit drei Monaten Frist.

Welche Kündigungsfrist gilt für die Wohngebäudeversicherung?

Die Frist aus Ihrem Vertrag, mindestens ein und höchstens drei Monate vor Ablauf. Sie muss für Sie und den Versicherer gleich sein. Die meisten Verträge sehen drei Monate vor.

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Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Versicherer ankommt, nicht wann Sie sie abschicken. Läuft Ihr Versicherungsjahr zum 1. Januar, muss die Kündigung bei drei Monaten Frist also spätestens am 30. September beim Versicherer sein. Wie Sie kündigen dürfen, etwa per Brief oder E-Mail, steht in Ihren Bedingungen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum, an dem der Vertrag endet.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja, wenn der Beitrag steigt, ohne dass Ihr Schutz entsprechend wächst. Dann haben Sie ab Zugang des Schreibens einen Monat Zeit. Steigt der Beitrag nur, weil die Baukosten gestiegen sind, haben Sie in der Regel kein Sonderkündigungsrecht, denn Ihr Schutz wächst im gleichen Maß mit.

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Welche Art von Erhöhung vorliegt, steht im Schreiben des Versicherers. Die Unterschiede erklärt der Artikel Beitragserhöhung in der Wohngebäudeversicherung. Die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres bleibt Ihnen in jedem Fall.

Darf ich nach einem Schaden kündigen?

Ja. Nach einem Schaden dürfen Sie und der Versicherer kündigen, innerhalb eines Monats, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Sie können sofort oder zu einem späteren Tag kündigen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

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Überlegen Sie das gut: Der neue Versicherer fragt nach Vorschäden, und ein frischer Schaden erschwert die Annahme. Wie Sie dann vorgehen, steht im Artikel Gebäudeversicherung trotz Vorschäden. Hat der Versicherer gekündigt, hilft der Artikel Kündigung durch den Versicherer.

Was gilt, wenn ich das Haus verkaufe oder kaufe?

Die Versicherung geht mit dem Haus auf den Käufer über. Als Verkäufer kündigen Sie nicht selbst. Der Käufer darf innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres. Wusste er nichts von dem Vertrag, beginnt der Monat erst, wenn er davon erfährt.

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Kündigt der Käufer, bleibt der Verkäufer für den Beitrag bis dahin zuständig. Käufer sollten deshalb vor dem Erwerb klären, ob sie den alten Vertrag behalten oder ab dem ersten Tag einen eigenen abschließen.

Was muss ich beachten, wenn das Haus finanziert ist?

Hat Ihre Bank ihr Grundpfandrecht beim Versicherer angemeldet, wird Ihre ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn Sie spätestens einen Monat vor Vertragsende nachweisen, dass die Bank zustimmt oder das Grundstück nicht mehr belastet ist. Die Bank darf die Zustimmung nicht ohne ausreichenden Grund verweigern.

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In der Praxis heißt das: Den neuen Versicherungsnachweis frühzeitig an die Bank geben und ihre Zustimmung einholen, bevor die Kündigungsfrist abläuft.

Wie kündigt eine Eigentümergemeinschaft (GdWE)?

Über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Verwaltung erklärt die Kündigung danach im Namen der Gemeinschaft. Weil zwischen Einladung und Versammlung mindestens drei Wochen liegen, sollte der Wechsel früh im Jahr auf die Tagesordnung.

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Was in den Beschluss gehört und welche Mehrheit er braucht, erklärt der Artikel Gebäudeversicherung in der GdWE wechseln.

In welcher Reihenfolge gehe ich vor?

Erst den neuen Schutz sichern, dann kündigen. So entsteht keine Lücke.

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  1. Ablaufdatum und Frist notieren. Beides steht in der Police oder in der letzten Beitragsrechnung.
  2. Bestehenden Vertrag prüfen lassen. Oft ist der Vertrag besser als gedacht, oder die Lücke liegt woanders als im Preis. Das klärt der kostenfreie Policencheck.
  3. Neues Angebot schriftlich zusagen lassen. Mit Beginn genau zum Ende des alten Vertrags und vollständigen Angaben zu Vorschäden.
  4. Kündigen und Eingang bestätigen lassen. Bei finanzierten Häusern vorher die Bank einbinden.

Wollen Sie nur einen anderen Ansprechpartner, müssen Sie gar nicht kündigen. Dann lässt sich die Betreuung des bestehenden Vertrags übertragen.

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Häufige Fragen

Wann kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen?

Ordentlich zum Ende jedes Versicherungsjahres mit der Frist aus Ihrem Vertrag. Außerordentlich innerhalb eines Monats nach einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung, nach einem Schaden oder als Käufer nach dem Erwerb des Hauses.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Die Frist aus Ihrem Vertrag. Sie liegt gesetzlich zwischen einem und drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres, meist sind es drei Monate. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer ankommt.

Habe ich nach jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Nein. Es besteht, wenn der Beitrag steigt, ohne dass der Schutz entsprechend wächst. Steigt der Beitrag nur mit den Baukosten, wächst der Schutz mit, und ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nicht.

Was passiert mit der Versicherung, wenn ich das Haus verkaufe?

Der Vertrag geht auf den Käufer über. Der Käufer kann ihn innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres.

Sollte ich zuerst kündigen oder zuerst einen neuen Vertrag abschließen?

Zuerst den neuen Vertrag schriftlich zusagen lassen, dann kündigen. Sonst droht eine Lücke, etwa wenn der neue Versicherer das Haus wegen Vorschäden nicht annimmt.

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